Patienten­informationen

Der richtige Behandlungszeitpunkt

Es gibt kein „richtiges Alter“ für den Beginn der kieferorthopädischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Es hängt ganz von der individuellen Situation des Patienten ab, ob Behandlungsbedarf besteht und wann es sinnvoll ist, mit der Behandlung zu beginnen. Im Allgemeinen empfehlen wir eine erste Untersuchung und Beratung im Alter von 6 Jahren. So können Zahn- und Kieferfehlstellungen frühzeitig erkannt und wenn nötig behandelt werden.

Um unseren Patienten eine unnötig lange Behandlungszeit zu ersparen gilt dabei immer das Prinzip – so früh wie nötig, so spät wie möglich.

Was viele nicht wissen: Zähne lassen sich bis ins hohe Alter bewegen. Eine kieferorthopädische Behandlung ist daher in jedem Lebensalter möglich, sofern die Zähne karies- und der Zahnhalteapparat entzündungsfrei sind.

Kinder

KLEINE MAßNAHMEN – GROßE WIRKUNG

Vorbeugung – Prophylaxe

Schon im Kleinkindalter können beratende und vorbeugende Maßnahmen sinnvoll sein. In diesem Alter geht es vor allem um die Abstellung der für die Gebissentwicklung und das Wachstum schädlichen Gewohnheiten wie Daumenlutschen, übermäßigen Schnullergebrauch, offene Mundhaltung und starkes Lispeln.

Dies kann häufig schon durch einfache Übungen oder durch einfache kieferorthopädische Geräte wie Mundvorhofplatten oder myofunktionale Trainer und Zusammenarbeit mit Logopäden erreicht werden.

FRÜHBEHANDLUNG

Um die Entstehung von Kiefer­fehls­tellungen und die Über­tragung ins bleibende Gebiss zu verhindern, kann in bestimmten Fällen eine Früh­behand­lung sinnvoll sein. Teil­weise sind Kiefer­fehl­stellungen wie zum Beispiel der offene Biss, Kreuz­biss, Distal­biss oder Progenie auch erblich bedingt. In den häufigsten Fällen gehen sie jedoch auf einen vorzeitigen Milch­zahn­verlust oder exzessive Lutsch­gewohnheiten zurück.

Das Prinzip der Früh­behandlung besteht darin, mit kleinen Maß­nahmen eine weiter­führende Therapie zu vermeiden oder durch die erfolgte Vor­behand­lung einfacher zu gestalten. Bei ausge­prägten Fehl­stellungen der Kiefer kann das Wachs­tum durch funktions­kieferortho­pädische Behand­lungs­ansätze günstig beein­flusst und gelenkt werden. Ein ganz­heitlicher Behand­lungs­ansatz berück­sichtigt die unter­schied­lichen Wachs­tums­muster und muskulären Ein­flüsse. Die Therapie erfolgt bei Bedarf in enger Zusammen­arbeit mit dem Haus­zahn­arzt, Logo­päden, Ortho­päden, Ostheo­pathen und Physio­thera­peuten.

Kinder und Jugendliche

Gemeinsam zu einem strahlenden lächeln

Jugendliche kommen nur selten aus eigener Motivation in unsere Praxis, meist kommen sie mit den Eltern auf Anraten des Hauszahnarztes. Deshalb möchten wir es ihnen so leicht wie möglich machen. Je besser Kinder und Jugendliche über ihre Behandlung Bescheid wissen, desto engagierter arbeiten sie mit. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Tragezeiten bei losen Zahnspangen als auch für die Mundhygiene, insbesondere bei festen Zahnspangen. So wird der Behandlungserfolg zur echten Teamleistung und es lässt sich ein schnelleres und besseres Behandlungsergebnis erreichen.

Wir bieten ein breites und umfassendes Spektrum an herausnehmbaren und fest-sitzenden Apparaturen sowie unauffällige Lösungen für Kinder und Jugendliche an. Welche der verfügbaren Behandlungsoptionen für ihr Kind die richtigen sind, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungs¬gespräch.

Erwachsene

Wer sagt, dass Zahnspangen nur was für Kinder sind?

Viele Erwachsene denken, Korrekturen von Zahnfehlstellungen macht man nur bei Kindern. Dabei können Zähne in jedem Lebensalter bewegt werden, sofern sie kariesfrei und parodontal gesund sind.

Die meisten unserer erwachsenen Patienten kommen mit einem einfachen Wunsch zu uns: schöne und gesunde Zähne. Wir haben bei der kieferorthopädischen Behandlung von Erwachsenen allerdings nicht nur die Ästhetik im Blick, sondern können die Funktion der Zähne erheblich verbessern und Zähne, Kieferknochen und Kiefergelenk vor Schäden und Überbelastung schützen.

Viele Erwachsene verbinden mit einer kieferorthopädischen Apparatur die Sorge vor Einschränkungen im Berufs- oder Privatleben. Deshalb nehmen wir uns im Rahmen unserer Erstberatung besonders viel Zeit, Ihnen die verschiedenen Behandlungsoptionen zu erläutern. Neben besonders unauffälligen Keramikbrackets oder unsichtbaren Lingualbrackets bieten herausnehmbare Aligner (wie z.B. Invisalign) die Möglichkeit Zahnfehlstellungen nahezu unsichtbar, schonend und komfortabel zu korrigieren.

Wir wünschen uns, dass Sie trotz aller Ängste und Bedenken sicher sind, mit dem Entschluss zu einer kieferorthopädischen Behandlung etwas Gutes für sich zu tun.

Kostenplanung

Transparenz ist uns besonders wichtig

Vor dem Beginn einer Behandlung werden Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlich von uns über die zu erwartenden Kosten aufgeklärt. Danach folgt die Erstellung Ihres individuellen Heil- und Kostenplans, der zur Vorlage bei der Krankenkasse dient.

Gesetzliche Krankenkassen gewähren bei einem entsprechenden Schwierigkeitsgrad der Fehlstellungen (KIG-Richtlinien) vor Vollendung des 18. Lebensjahres einen Zuschuss, oder übernehmen Behandlungskosten unter Umständen sogar vollständig. Gerne übernehmen wir das Einreichen des Heil- und Kostenplans für Sie. Sollte Ihre Krankenkasse keinerlei Kosten übernehmen, bieten wir Ihnen ein attraktives Teilzahlungsmodell für die Dauer der Behandlung. Gerne arbeiten wir einen individuellen Zahlungsplan für Sie aus.

Sollten Sie an einer Zusatzversicherung interessiert sein, empfehlen wir Ihnen, sich unbedingt vor einer ersten Beratung in unserer Praxis darüber zu informieren. Die sog. Waizmann Tabelle gibt einen aktuellen Überblick zu den Leistungen der Zusatzversicherungen. Ein Versicherungsabschluss nach bereits erfolgter kieferorthopädischer Beratung führt häufig zu einem Ausschluss der Kostenübernahme.

Besteht ein privates Versicherungsverhältnis oder eine Gewährung von Beihilfe, so wird für Sie ebenfalls ein individueller Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn erstellt, den Sie allerdings selbst bei Ihrem Kostenträger einreichen müssen. Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass eine vollständige Kostenübernahme von immer mehr Versicherungen abgelehnt wird.

Unser Tipp:

Zahn-Zusatzversicherung vor Behandlungsbeginn

Liebe Patienten, Liebe Eltern.
Falls Sie/Ihr Kind Interesse an einer Zusatzversicherung für kieferorthopädische Leistungen haben, empfiehlt es sich, sie vor dem Erstberatungstermin abzuschließen.
Schauen Sie doch mal auf die Waizmann-Tabelle und vergleichen Sie leistungsstärksten Zahnzusatzversicherungen.

So machen wir es

1

Umfassende
Beratung

Der erste Termin ist für Sie eine unverbindliche Beratung. Es werden Ihre bzw. die Zähne Ihres Kindes untersucht. Es werden dabei die Zahnstellung, der Biss und die Funktion des gesamten Kauapparates überprüft. Gemeinsam besprechen wir den Befund, ob eine kieferorthopädische Behandlung zum gegebenen Zeitpunkt sinnvoll ist und wie sie ablaufen könnte. Gerne wird hier schon ausführlich auf Ihre Fragen eingegangen.

2

Anfangs­diagnostik

Entscheiden wir uns gemeinsam für eine Behandlung, werden Fotos, Röntgenbilder und Abdrücke bzw. intraorale Scans der Zähne gemacht.
Zusätzlich werden die Lage der Zunge beim Schlucken und Sprechen sowie das Kiefergelenk untersucht.

3

Behandlungs­planung

Die in der Anfangsdiagnostik erstellten Behandlungsunterlagen werden ausgewertet und es wird ein detaillierter Behandlungsplan erstellt.

4

Plan­besprechung

Wir nehmen uns ausführlich Zeit, Ihnen die Planung und mögliche Behandlungsalternativen sowie alle die Einzelschritte Ihrer Behandlung bzw. der Ihres Kindes zu erklären. Gleichzeitig zeigen wir Ihnen alle geplanten Behandlungsgeräte. Wir informieren Sie rund um das Thema Kostenübernahme durch die Krankenkasse und Zusatzleistungen. Haben wir uns gemeinsam für den individuellen Behandlungsplan entschieden, schicken wir diesen für gesetzlich Versicherte zu Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung. Als privat Versicherter erhalten Sie den Behandlungsplan zur Vorlage bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle.

5

Aktive Behandlung

Während der aktiven kieferorthopädischen Behandlungsphase finden dann je nach Bedarf und Behandlungsmethode alle 4-10 Wochen Kontrolltermine statt.

6

Passive Behandlung – Retention

Damit Ihr schönes Lachen Ihnen auch auf Dauer erhalten bleibt, legen wir in unserer Praxis einen besonderen Wert auf die Sicherung Ihres Behandlungsergebnisses.

7

Behandlungs­abschluss

Nachdem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung gehen Sie wie gewohnt 2 mal jährlich zu Ihrem Hauszahnarzt.