Patienteninformationen
Der richtige Behandlungszeitpunkt
Es gibt kein „richtiges Alter“ für den Beginn der kieferorthopädischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Es hängt ganz von der individuellen Situation des Patienten ab, ob Behandlungsbedarf besteht und wann es sinnvoll ist, mit der Behandlung zu beginnen. Im Allgemeinen empfehlen wir eine erste Untersuchung und Beratung im Alter von 6 Jahren. So können Zahn- und Kieferfehlstellungen frühzeitig erkannt und wenn nötig behandelt werden.
Um unseren Patienten eine unnötig lange Behandlungszeit zu ersparen gilt dabei immer das Prinzip – so früh wie nötig, so spät wie möglich.
Was viele nicht wissen: Zähne lassen sich bis ins hohe Alter bewegen. Eine kieferorthopädische Behandlung ist daher in jedem Lebensalter möglich, sofern die Zähne karies- und der Zahnhalteapparat entzündungsfrei sind.
Kinder
KLEINE MAßNAHMEN – GROßE WIRKUNG
Vorbeugung – Prophylaxe
Schon im Kleinkindalter können beratende und vorbeugende Maßnahmen sinnvoll sein. In diesem Alter geht es vor allem um die Abstellung der für die Gebissentwicklung und das Wachstum schädlichen Gewohnheiten wie Daumenlutschen, übermäßigen Schnullergebrauch, offene Mundhaltung und starkes Lispeln.
Dies kann häufig schon durch einfache Übungen oder durch einfache kieferorthopädische Geräte wie Mundvorhofplatten oder myofunktionale Trainer und Zusammenarbeit mit Logopäden erreicht werden.
FRÜHBEHANDLUNG
Um die Entstehung von Kieferfehlstellungen und die Übertragung ins bleibende Gebiss zu verhindern, kann in bestimmten Fällen eine Frühbehandlung sinnvoll sein. Teilweise sind Kieferfehlstellungen wie zum Beispiel der offene Biss, Kreuzbiss, Distalbiss oder Progenie auch erblich bedingt. In den häufigsten Fällen gehen sie jedoch auf einen vorzeitigen Milchzahnverlust oder exzessive Lutschgewohnheiten zurück.
Das Prinzip der Frühbehandlung besteht darin, mit kleinen Maßnahmen eine weiterführende Therapie zu vermeiden oder durch die erfolgte Vorbehandlung einfacher zu gestalten. Bei ausgeprägten Fehlstellungen der Kiefer kann das Wachstum durch funktionskieferorthopädische Behandlungsansätze günstig beeinflusst und gelenkt werden. Ein ganzheitlicher Behandlungsansatz berücksichtigt die unterschiedlichen Wachstumsmuster und muskulären Einflüsse. Die Therapie erfolgt bei Bedarf in enger Zusammenarbeit mit dem Hauszahnarzt, Logopäden, Orthopäden, Ostheopathen und Physiotherapeuten.
Kinder und Jugendliche
Gemeinsam zu einem strahlenden lächeln
Jugendliche kommen nur selten aus eigener Motivation in unsere Praxis, meist kommen sie mit den Eltern auf Anraten des Hauszahnarztes. Deshalb möchten wir es ihnen so leicht wie möglich machen. Je besser Kinder und Jugendliche über ihre Behandlung Bescheid wissen, desto engagierter arbeiten sie mit. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Tragezeiten bei losen Zahnspangen als auch für die Mundhygiene, insbesondere bei festen Zahnspangen. So wird der Behandlungserfolg zur echten Teamleistung und es lässt sich ein schnelleres und besseres Behandlungsergebnis erreichen.
Wir bieten ein breites und umfassendes Spektrum an herausnehmbaren und fest-sitzenden Apparaturen sowie unauffällige Lösungen für Kinder und Jugendliche an. Welche der verfügbaren Behandlungsoptionen für ihr Kind die richtigen sind, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungs¬gespräch.
Erwachsene
Wer sagt, dass Zahnspangen nur was für Kinder sind?
Viele Erwachsene denken, Korrekturen von Zahnfehlstellungen macht man nur bei Kindern. Dabei können Zähne in jedem Lebensalter bewegt werden, sofern sie kariesfrei und parodontal gesund sind.
Die meisten unserer erwachsenen Patienten kommen mit einem einfachen Wunsch zu uns: schöne und gesunde Zähne. Wir haben bei der kieferorthopädischen Behandlung von Erwachsenen allerdings nicht nur die Ästhetik im Blick, sondern können die Funktion der Zähne erheblich verbessern und Zähne, Kieferknochen und Kiefergelenk vor Schäden und Überbelastung schützen.
Viele Erwachsene verbinden mit einer kieferorthopädischen Apparatur die Sorge vor Einschränkungen im Berufs- oder Privatleben. Deshalb nehmen wir uns im Rahmen unserer Erstberatung besonders viel Zeit, Ihnen die verschiedenen Behandlungsoptionen zu erläutern. Neben besonders unauffälligen Keramikbrackets oder unsichtbaren Lingualbrackets bieten herausnehmbare Aligner (wie z.B. Invisalign) die Möglichkeit Zahnfehlstellungen nahezu unsichtbar, schonend und komfortabel zu korrigieren.
Wir wünschen uns, dass Sie trotz aller Ängste und Bedenken sicher sind, mit dem Entschluss zu einer kieferorthopädischen Behandlung etwas Gutes für sich zu tun.
Kostenplanung
Transparenz ist uns besonders wichtig
Vor dem Beginn einer Behandlung werden Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlich von uns über die zu erwartenden Kosten aufgeklärt. Danach folgt die Erstellung Ihres individuellen Heil- und Kostenplans, der zur Vorlage bei der Krankenkasse dient.
Gesetzliche Krankenkassen gewähren bei einem entsprechenden Schwierigkeitsgrad der Fehlstellungen (KIG-Richtlinien) vor Vollendung des 18. Lebensjahres einen Zuschuss, oder übernehmen Behandlungskosten unter Umständen sogar vollständig. Gerne übernehmen wir das Einreichen des Heil- und Kostenplans für Sie. Sollte Ihre Krankenkasse keinerlei Kosten übernehmen, bieten wir Ihnen ein attraktives Teilzahlungsmodell für die Dauer der Behandlung. Gerne arbeiten wir einen individuellen Zahlungsplan für Sie aus.
Sollten Sie an einer Zusatzversicherung interessiert sein, empfehlen wir Ihnen, sich unbedingt vor einer ersten Beratung in unserer Praxis darüber zu informieren. Die sog. Waizmann Tabelle gibt einen aktuellen Überblick zu den Leistungen der Zusatzversicherungen. Ein Versicherungsabschluss nach bereits erfolgter kieferorthopädischer Beratung führt häufig zu einem Ausschluss der Kostenübernahme.
Besteht ein privates Versicherungsverhältnis oder eine Gewährung von Beihilfe, so wird für Sie ebenfalls ein individueller Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn erstellt, den Sie allerdings selbst bei Ihrem Kostenträger einreichen müssen. Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass eine vollständige Kostenübernahme von immer mehr Versicherungen abgelehnt wird.
So machen wir es
1
Umfassende
Beratung
Der erste Termin ist für Sie eine unverbindliche Beratung. Es werden Ihre bzw. die Zähne Ihres Kindes untersucht. Es werden dabei die Zahnstellung, der Biss und die Funktion des gesamten Kauapparates überprüft. Gemeinsam besprechen wir den Befund, ob eine kieferorthopädische Behandlung zum gegebenen Zeitpunkt sinnvoll ist und wie sie ablaufen könnte. Gerne wird hier schon ausführlich auf Ihre Fragen eingegangen.
2
Anfangsdiagnostik
Entscheiden wir uns gemeinsam für eine Behandlung, werden Fotos, Röntgenbilder und Abdrücke bzw. intraorale Scans der Zähne gemacht.
Zusätzlich werden die Lage der Zunge beim Schlucken und Sprechen sowie das Kiefergelenk untersucht.
3
Behandlungsplanung
Die in der Anfangsdiagnostik erstellten Behandlungsunterlagen werden ausgewertet und es wird ein detaillierter Behandlungsplan erstellt.
4
Planbesprechung
Wir nehmen uns ausführlich Zeit, Ihnen die Planung und mögliche Behandlungsalternativen sowie alle die Einzelschritte Ihrer Behandlung bzw. der Ihres Kindes zu erklären. Gleichzeitig zeigen wir Ihnen alle geplanten Behandlungsgeräte. Wir informieren Sie rund um das Thema Kostenübernahme durch die Krankenkasse und Zusatzleistungen. Haben wir uns gemeinsam für den individuellen Behandlungsplan entschieden, schicken wir diesen für gesetzlich Versicherte zu Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung. Als privat Versicherter erhalten Sie den Behandlungsplan zur Vorlage bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle.
5
Aktive Behandlung
Während der aktiven kieferorthopädischen Behandlungsphase finden dann je nach Bedarf und Behandlungsmethode alle 4-10 Wochen Kontrolltermine statt.
6
Passive Behandlung – Retention
Damit Ihr schönes Lachen Ihnen auch auf Dauer erhalten bleibt, legen wir in unserer Praxis einen besonderen Wert auf die Sicherung Ihres Behandlungsergebnisses.
7
Behandlungsabschluss
Nachdem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung gehen Sie wie gewohnt 2 mal jährlich zu Ihrem Hauszahnarzt.